Gesetzlich Versicherte können die vom Gesetzgeber eingearbeiteten Leistungsgrenzen in der Zahnmedizin durch den Abschluß zusätzlicher privater Krankenversicherungen ausgleichen.

Diese gibt es mit unterschiedlichstem Umfang. Hier erscheint es hilfreich, sich vor Abschluß die eigene Risikosituation fachlich erklären zu lassen.