Der Begriff Zahnersatz wird unter zwei Gesichtspunkten verwendet:

  • zahnmedizinisch: hier werden unter diesem Begriff Versorgungstechniken verstanden, die zum Ersatz bzw. Wiederaufbau eines verlorengegangenen Zahnes dienen. Hierbei handelt es sich um Prothesen, Teilprothesen, teleskopierende Brücken, Brücken oder um implantatgestützte Versorgungen
  • versicherungstechnisch: die Kostenerstatter verstehen unter dem Begriff Zahnersatz alle Behandlungstechniken, zu deren Herstellung über ein Abdruck-Modellverfahren die Mundgeometrie aus dem Mund heraus in ein zahntechnisches Labor übertragen werden muß. Das heißt, hierbei werden zu den oben genannten Versorgungsarten auch Techniken der Zahnerhaltung hinzugezählt wie Inlays, Onlays, Teilkronen und Kronen.